Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf
Kombi-Qualifizierung zum/r Helfer/in in der Pflege, Heilerziehungshilfe, Schulbegleitung/Inklusionsassistenz, deligierbare Behandlungspflege und Betreuung nach §53cSGB XI
Die Maßnahme „„Pflege, Begleitung und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarfen““ qualifiziert insbesondere Personen aus dem SGBII-Bezug als Unterstützungskraft für verschiedene Bereiche in der Pflege und Betreuung.
Die neunmonatige Qualifizierung vermittelt den Teilnehmenden umfangreiche Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Helfer in der Pflege - Erlernen Sie Tätigkeiten in einem Altenpflegeheim im Rahmen einer pflegerischen Tätigkeit.
Delegierbare Behandlungspflege - Werden Sie hauswirtschaftliche Unterstützungskraft bei einem ambulanten Dienst.
Grundlagen der Heilerziehungshilfe - Mit diesem Zusatzzertifikat können Sie Tätigkeiten in einem pflegerischen Bereich in einer Wohngruppe von Menschen mit Behinderungen ausüben
Inklusionsassistenz/Schulbegleitung - Werden Sie Schulbegleiter von Kindern und Jugendlichen mit Handicap oder als Inklusionsassistenz im Bereich der persönlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen
Betreuungskraft nach 53c SGBXI (Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft im stationären oder ambulanten Bereich)Die Qualifizierung orientiert sich an den gesetzlichen und inhaltlichen vorgaben des GKV - Spitzenverband der Krankenkassen.
In den Modulen „Helfer/in in der Pflege“, „Schulbegleitung/Inklusionsassistenten“ und „Betreuungskraft 53c SGBXI“ findet jeweils ein vierwöchiges Blockpraktikum statt, in welchem die theoretisch erworbenen Kenntnisse umgesetzt und erweitert werden können.
Jedes Modul endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Begleitend zu den bereits genannten Qualifizierungsinhalten findet eine sozialpädagogische Begleitung statt, eine Potenzialanalyse und ein Bewerbungstraining, sowie der Erwerb des Nachweises für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln nach dem §43 Abs.5 Infektionsschutzgesetz und einer Schulung in Erster-Hilfe und Erster-Hilfe am Kind.
Das Projekt „„Pflege, Begleitung und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarfen““ wird durch den europäischen Sozialfond gefördert und unterstützt.