Auf dem Bioland-Hof Vaal in Schapen verzeichnen Gruppenleiterin Karin Meyer und Agrarbetriebswirt Christian Holtkötter eine steigende Nachfrage im Direktverkauf wie auch nach Abo-Kisten.
Aktuelles
Eltern-Entschädigung zum Infektionsschutzgesetz
Zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten können die zuständigen Behörden vorübergehend Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen schließen oder deren Betreten untersagen. Diese Maßnahmen können bei erwerbstätigen Sorgeberechtigten, die ihre Kinder in einem solchen Fall selbst betreuen müssen, zu Verdienstausfällen führen.
Im Rahmen des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz wurde eine Möglichkeit geschaffen, für erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, den entstandenen Verdienstausfall durch eine Entschädigung in Geld zu ersetzen.
Informationen sowie einen Fragebogen zur Beantragung einer Freistellung finden Mitarbeitende des Christophorus-Werkes hier.